****Pflicht für gewerbliche genutzte Fahrzeuge!****
Jeder Unternehmer ist für die Sicherheit seiner MItarbeiter verantwortlich.
Aus diesem Grunde schreiben die Richtlinien der Berufsgenossenschaften vor, dass
alle gewerblich genutzten Fahrzeuge im Rahmen der UVV-Kontrolle mindestens
ein Mal jährlich auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen sind.
Erfassen, erledigen, erinnern: Wir übernehmen das für Sie.
Als Kfz-Meisterbetrieb mit entsprechender Sachkunde führen wir an Ihren Fahrzeugen
die UVV-Prüfungen nach den geltenden Vorschriften durch und können etwaige
Mängel sofort beheben.
Dabei übernehmen wir im Rahmen unseres UVV-Servicepakets auch das Erfassen
Ihrer Fahrzeuge und erinnern Sie rechtzeitig an den jährlichen Prüftermin - damit Sie
und Ihre Mitarbeiter sicher unterwegs sind.