Mit der Anschaffung eines neuen Klimaservicegerätes führen wir nun auch Wartungs- und Servicearbeiten an Fahrzeugen die mit dem Kältemittel R1234yf gefüllt sind.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Die neue EG-Richtlinie bezieht sich auf Kfz der Klasse M1 (Fzg zur Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz)
und der Klasse N1 (Nfz mit einem zul.Gesamtgewicht bis 3,5t). Betroffen sind Fahrzeuge, für die ab dem 01.01.2011 eine
Typgenehmigung erteilt wurde und die innerhalb der Europäischen Union betrieben werden. Ab dem 01.01.2017 können
Fahrzeuge die mit dem Kältemittel R134a befüllt sind (siehe COC-Papier), nicht mehr erstmals zugelassen werden.